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So melden Sie ein Urteil einer Kreditauskunftei

Ein Urteil ist eine endgültige Entscheidung eines Gerichts.

Ein Urteil ist eine endgültige Entscheidung eines Gerichts in einem Gerichtsverfahren oder Strafverfahren. Es wird normalerweise mit einem Gerichtsschreiber in öffentlichen Aufzeichnungen aufgezeichnet. Kreditauskunfteien melden Beurteilungsinformationen in Kreditauskünften, die sich auf das Inkasso beziehen. Ein Gläubiger, dem ein Urteil zugesprochen wurde, kann es den Kreditauskunfteien melden, damit es in der Kreditauskunft des Schuldners erscheint.

Schritt 1

Sammeln Sie die Informationen zum Urteil. Da Urteile in öffentlichen Aufzeichnungen festgehalten werden, eine Kopie des Urteils erhalten. Es wird eine Kontrolldateinummer (CFN) und ein offizielles Registerbuch und eine Seitennummer zur Identifizierung haben. Einige Bezirksbeamte von Gerichtsbüros scannen Kopien von Gerichtsdokumenten und laden sie auf die Website des Bezirksbeamten hoch. Dies ist eine weitere Möglichkeit, eine Kopie des Urteils zu erhalten.

Schritt 2

Wenden Sie sich an eine Kreditauskunftei. Die drei großen Kreditauskunfteien sind Experian, Equifax und TransUnion. Rufen Sie sie an und teilen Sie ihnen mit, dass Sie ein Urteil über einen Verbraucher oder ein Unternehmen melden möchten. Sie können Sie bitten, ihnen die Einzelheiten des Urteils per Post zuzusenden.

Schritt 3

Erhalten Sie eine Bestätigung, dass das Urteil in die Kreditauskunft aufgenommen wurde. Sie können von den Kreditauskunfteien eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Urteil in der Kreditakte oder dem Kreditbericht des Verbrauchers oder Unternehmens erfasst wurde. Es kann einen Monat oder länger dauern, bis die Informationen erfasst werden. Ein Verbraucher oder ein Unternehmen kann versuchen, die von Ihnen gemeldeten Informationen anzufechten. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Urteils haben, damit die Kreditauskunftei den Nachweis hat, dass die Informationen richtig sind.

Spitze

Ein Urteil kann bis zu sieben Jahre lang über die Kreditauskunft eines Verbrauchers verbleiben.