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Wie lange nach Ablauf der Auflistung kann ich mein Haus verkaufen, ohne eine Provision zu zahlen?

Gehen Sie vorsichtig vor, wenn Sie überlegen, ob Sie innerhalb der Schutzfrist nach dem Ablaufdatum Ihres Hauseintrags verkaufen möchten. da Sie möglicherweise dem vorherigen Börsenmakler eine Provision schulden. Zusätzlich zur sorgfältigen Überprüfung der Sprache Ihrer Listungsvereinbarung, Möglicherweise müssen Sie einen Immobilienanwalt konsultieren, um festzustellen, ob Sie nach Ablauf der Auflistung verkaufen können, ohne eine Provision zahlen zu müssen. Die Zeit, die Sie warten und wie Sie den Käufer finden, kann sich darauf auswirken, ob Sie Ihrem ehemaligen Börsenmakler eine Provision schulden. Die Wartezeit kann mehrere Monate dauern oder ganz entfallen.

Ein Schwanz der Zweiteilung

Eine Kotierungsschutzklausel in einem Immobilienkotierungsvertrag schützt die Interessen des Maklers. Es verhindert Absprachen zwischen Käufern und Verkäufern. Skrupellose Verkäufer können die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, um Käuferangebote zu erhalten, Gehen Sie dann hinter den Rücken des Maklers und verkaufen Sie an einen dieser Käufer, ohne eine Listungsprovision zu zahlen. Der geschützte Zeitrahmen, bekannt als "Schwanz"-Periode, ist die Zeit, die ein Verkäufer nach Ablauf des Listungsvertrags warten muss, bevor er einen Vertrag mit einem Käufer abschließt. Dieser Zeitraum variiert je nach Vertrag und Makler, dauert aber in der Regel 90 Tage. Harvey Jacobs von der Washington Post empfiehlt die kürzest mögliche Wartezeit, wie 30 Tage.

Wer hat den Käufer gebracht?

Die Schwanzperiode wird oft missverstanden. Es hindert Sie nicht unbedingt daran, Ihr Haus zu verkaufen, aber es kann einschränken, an wen Sie verkaufen können, ohne Ihrem ehemaligen Broker eine Provision zu schulden. Im Allgemeinen, Verkauf an einen vom Makler vermittelten Käufer, oder die Ihr Zuhause während des Angebotszeitraums aktiv angesehen haben, kann den Listing Broker zu einer Provision berechtigen. Obwohl die Sprache in Listungsverträgen variiert, viele staatliche Besonderheiten, was dies bedeutet.

Wenn es klebrig werden kann

Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Haus vor Ablauf der Restlaufzeit Ihres Angebots zu verkaufen, Sie müssen möglicherweise keine Provision zahlen, wenn Sie an einen Käufer verkaufen, den Sie nach Ablauf des Angebots treffen, der ohne Hilfe des Maklers zu Ihnen kommt. Zum Beispiel, Sie könnten selbst einen Käufer über das Internet oder die Empfehlung eines Freundes finden, nach Ablauf der Auflistung. Jedoch, wenn dieser Käufer blutsverwandt ist, Heirat oder Geschäft mit einem Käufer, der das Haus zuvor besichtigt oder während des Angebotszeitraums ein Angebot dafür abgegeben hat, Möglicherweise müssen Sie beweisen, dass keine Absprachen stattgefunden haben.

Je spezifischer, desto besser

Die Mehrdeutigkeit der Vertragsschutzklausel kann sich zu Ihren Gunsten auswirken, wenn Sie sich entscheiden, innerhalb der Tail-Periode zu verkaufen. Gerichte verwenden in der Regel Vertragssprache gegen die Partei, die sie verfasst hat, deshalb, wenn eine Maklerfirma den Vertrag ohne nähere Angaben geschrieben hat, ein Gericht könnte den Vertrag auch nach der Auslegung des Verkäufers lesen. Zum Beispiel, in einem Tennessee-Fall 2007, Ein Gericht entschied zugunsten einer Verkäuferin, die ihr Haus an Käufer verkaufte, die die Immobilie einen Tag nach Ablauf der Auflistung besichtigten. Da die Maklerfirma den Vertrag erstellte, der besagte, dass die Klausel für Käufer gilt, die das Haus innerhalb der Angebotsfrist besichtigt haben, und es wurde keine schriftliche Verlängerung der Auflistung vorgenommen, der Verkäufer musste keine Provision zahlen.