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Wie lange müssen Kreditauskunfteien auf Streitigkeiten reagieren?

Jemand überprüft online seine Kreditauskunft.

Wenn Sie einen Eintrag in Ihrer Kreditauskunft anfechten und eine Anfechtung an die Kreditauskunftei senden, es hat 30 Tage Zeit, um zu antworten. Dieser Zeitplan ist Teil des Fair Credit Reporting Act und stellt sicher, dass Fehler nicht dauerhaft in Ihren Aufzeichnungen verbleiben. Jedoch, während der kurze Zeitraum dazu führen kann, dass einige Einträge aus Ihrer Kreditauskunft herausfallen, das heißt nicht, dass sie wegbleiben.

30-Tage-Fenster

Auskunfteien sind verpflichtet, strittige Buchungen nach 30 Tagen von Kreditauskünften zu entfernen, es sei denn, der Gläubiger weist die Gültigkeit der Buchung nach. Auch wenn die Eintragung gültig ist, wird sie dennoch von der Bonitätsauskunft entfernt, wenn der Gläubiger sie nicht rechtzeitig überprüft. Das bedeutet nicht, dass die Einträge für immer weg sind, jedoch. Wenn der Gläubiger die Eintragung nachträglich überprüft, der Eintrag geht auf die Bonitätsauskunft zurück. Dies kann passieren, wenn ein Kreditkartenaussteller, der monatlich berichtet, mit dem Senden der Bestätigung bis zum nächsten Berichtsdatum wartet.

Zeitleiste kann sich ändern

Wenn der Gläubiger behauptet, dass ein negativer Eintrag in Ihrer Kreditauskunft gültig ist und Beweise für diese Ansicht vorlegen, die Schufa wird den Eintrag nicht aus Ihrem Bericht entfernen. In diesem Fall, Sie müssen zusätzliche Schritte unternehmen, um zu beweisen, dass sich der Gläubiger irrt und der Eintrag nicht dorthin gehört. Dies kann deutlich länger als 30 Tage dauern. Schreiben Sie einen weiteren Streitbeilegungsbrief, in dem Sie darlegen, warum der Eintrag Ihrer Meinung nach nicht gültig ist. Nächste, den Brief sowohl an den Gläubiger als auch an das Meldebüro schicken. Lassen Sie sie wissen, dass Sie auch Kopien an das Better Business Bureau senden, Consumer Financial Protection Bureau und vielleicht Ihr Generalstaatsanwalt. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise rechtliche Schritte einleiten, um den Artikel endgültig aus Ihren Unterlagen zu löschen.