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So entfernen Sie einen Ehepartner aus einer Eigentumsurkunde

Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein Grundstück besitzt, sowohl der Name des Ehemanns als auch der Ehefrau erscheinen normalerweise auf der Eigentumsurkunde. Wenn der Name eines Ehegatten aus der Vermögensurkunde gestrichen werden soll, dieser Ehegatte muss an der Transaktion teilnehmen. Ein Grundstückseigentümer kann es nicht auf sich nehmen, einen Ehegatten einfach aus der Grundstücksurkunde herauszunehmen.

Schritt 1

Besorgen Sie sich ein leeres Formular für die Kündigungserklärung. Eine Kündigungsurkunde ist ein Formular, das es einem Grundstückseigentümer ermöglicht, das Eigentum an Immobilien an eine andere Partei zu übertragen. Diese Formulare können in Bürobedarfsgeschäften erworben werden. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kündigungsurkunde für den Staat erhalten, in dem sich die Immobilie befindet.

Schritt 2

Füllen Sie das Kündigungsantragsformular aus. Füllen Sie die Kündigungserklärung aus, befolgen Sie die Anweisungen auf dem Formular. Die Namen auf dem Formular sollten die gleichen Namen widerspiegeln, die auf der Eigentumsurkunde aufgeführt sind. Unterschreiben Sie nicht den Bereich, der von einem Notar einen Zeugen verlangt.

Schritt 3

Beglaubigen Sie die Kündigungsantragsurkunde. Wenn Sie ein Formular beglaubigen, eine dritte unparteiische Partei, Notar oder Notar genannt, müssen die Unterschriften auf der Kündigungsantragsurkunde bezeugen. Der Notar unterschreibt dann, stempeln und notieren Sie die Unterschriftsdaten in seinem Notarbuch. Ein Notar ist zugelassen. Viele Banken, Titel Unternehmen, Immobilienbüros und Anwaltskanzleien erbringen notarielle Dienstleistungen. Für den Service können Gebühren anfallen.

Schritt 4

Besuchen Sie das Büro Ihres Kreisschreibers. Bringen Sie die Kündigungsantragsurkunde zum Büro des County Recorders, wo die Urkunde aufgezeichnet und der Name des Ehepartners aus der Eigentumsurkunde entfernt wird. In der Regel ist eine geringe Gebühr erforderlich.

Spitze

Ist der Ehegatte verstorben, Bringen Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde zum Bezirksamt.