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Wie schreibt man einen Gläubigerbrief, wenn jemand stirbt?

Irgendwann während des Trauerprozesses Freunde und Familie des Verstorbenen müssen mit der Abwicklung seiner Angelegenheiten beginnen. Häufig, der Testamentsvollstrecker kümmert sich um Dinge wie das Sammeln und Inventarisieren von Vermögenswerten und die Benachrichtigung von Gläubigern und Erben. Es ist wichtig, die Gläubiger des Erblassers über den Tod des Erblassers zu informieren, um Probleme wie Identitätsdiebstahl zu vermeiden.

Schritt 1

Rufen Sie den Gläubiger persönlich an und sprechen Sie mit einem Vertreter, der das Konto des Erblassers verwalten kann. Informieren Sie den Vertreter, dass der Verstorbene verstorben ist und dass Sie eine schriftliche Todesanzeige erhalten. Fragen Sie nach der ID-Nummer des Vertreters oder nach einer Referenznummer für den Anruf.

Schritt 2

Adressieren Sie den Brief an den Vertreter. Geben Sie die ID-Nummer des Vertreters oder die Referenznummer für den Anruf an. Geben Sie "RE:Todesmeldung von [Name des Verstorbenen]" ein.

Schritt 3

Informieren Sie den Gläubiger, dass der Verstorbene verstorben ist; beziehen Sie sich auf den vorherigen Anruf, den Sie getätigt haben. Bitten Sie den Gläubiger, eine formelle Todesanzeige auf der Gutschriftsakte des Verstorbenen zu platzieren und das Konto zu schließen. Angaben zum Erblasser machen, wie sein vollständiger Name, die Anschrift, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum und Kontonummer.

Schritt 4

Bitten Sie den Gläubiger, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, wenn er Fragen hat; eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben. Verweisen Sie auf die Dokumente, die Sie dem Schreiben beigefügt haben (eine Kopie der Sterbeurkunde und des Testamentsschreibens des Nachlassgerichts, wenn Sie der Nachlassverwalter des Erblassers sind).

Schritt 5

Unterschreiben und datieren Sie den Brief. Senden Sie es an den Gläubiger. Wiederholen Sie die Schritte 1-5 für jeden einzelnen Gläubiger des Verstorbenen.

Dinge, die du brauchen wirst

  • Angaben zum Verstorbenen (Name, Geburtstag, Sozialversicherungsnummer, die Anschrift)

  • Kopien der Sterbeurkunde

  • Kopien von Testamentsvollstreckungen (falls zutreffend)