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Was ist eine Come-Along-Klausel in einer Aktionärsvereinbarung?

Nahaufnahme des Geschäftsvertrags

Eine Come-Along-Klausel, auch als Drag-Along-Klausel bekannt, ist eine übliche Bestimmung in Aktionärsvereinbarungen, insbesondere in den Vereinbarungen wachsender Unternehmen, die Wagniskapital suchen. Sie haben zwar Vor- und Nachteile, Diese Klauseln kommen in erster Linie den Mehrheitsaktionären zulasten der Minderheitsaktionäre zugute.

Definition

Eine Come-Along-Klausel gibt bestimmten Aktionären, in der Regel Mehrheitsaktionäre, das Recht, andere Aktionäre zum Verkauf ihrer Aktien zu zwingen, wenn diese bestimmten Aktionäre beschließen, ihre Aktien zu verkaufen. Aus diesem Grund, die Klausel wird auch Schleppklausel genannt, denn wenn der angegebene Aktionär sich zum Verkauf entscheidet, alle anderen kann er in den Verkauf mitschleppen.

Anforderungen

Ein Minderheitsaktionär hat kaum Rückgriffsmöglichkeiten. Im Wesentlichen, der nachziehende Aktionär hat lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Anteile des anderen Aktionärs zum gleichen Preis und zu denselben Bedingungen wie die des nachziehenden Aktionärs erworben werden.

Zwecke

Come-Along-Klauseln werden in zwei Fällen in Aktionärsvereinbarungen eingefügt. Der erste ist in der Aktionärsvereinbarung eines Unternehmens, das Risikokapital sucht. In diesem Fall, Die Klausel sichert dem Risikokapitalgeber eine leicht umsetzbare Exit-Strategie zu. Diese Klauseln werden auch in Situationen verwendet, in denen es unwahrscheinlich ist, dass ein Investor weniger als 100 Prozent des Unternehmens kaufen möchte. Hier, die Klausel hilft, das Unternehmen marktfähig zu machen.

Probleme

Häufig, Das Zurückhalten eines möglichen Verkaufs ist die einzige Macht, die ein Minderheitsaktionär besitzt, um an der Führung des Unternehmens mitzureden. Eine Come-Along-Klausel gibt dem Mehrheitsaktionär grundsätzlich das Recht, einen Verkauf zu für ihn akzeptablen Bedingungen auszuhandeln, anderen Aktionären keine Stimme zu geben.