ETFFIN Finance >> Finanzbildung >  >> Fonds >> Private Investmentfonds

Erweiterte regulatorische Aufsicht für Fonds der Kaimaninseln

Die Kaimaninseln stärken weiterhin ihren rechtlichen und regulatorischen Rahmen in Bezug auf die Erbringung internationaler Finanzdienstleistungen. Wie vorausgesehen, diese Änderungen umfassen eine Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Aufsicht über Investmentfonds, insbesondere durch die Registrierung privater Fonds und die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Investmentfonds mit fünfzehn oder weniger Anlegern. Lesley Connolly, Regional Head of Regulatory and Compliance Services and Operations in Cayman, gibt einen Überblick über die erwarteten Änderungen.

Beide Gesetzentwürfe wurden am 8. Januar 2020 veröffentlicht und während es vor seiner Verabschiedung noch Gegenstand von Konsultationen und Anpassungen durch die Industrie ist, die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs wird voraussichtlich bis zum 30. Januar 2020 verabschiedet. während im Folgenden die wichtigsten Elemente der Gesetzentwürfe und begleitenden gesetzgeberischen Leitlinien in der veröffentlichten Fassung zusammengefasst werden, Intertrust wird ein weiteres Update bereitstellen, sobald die endgültigen Bestimmungen der Gesetze bestätigt sind.

Wir wissen, dass es schwierig sein kann, mit dem Tempo regulatorischer Veränderungen Schritt zu halten, und dass Kostenmanagement wichtig ist. Lesen Sie weiter, um aktuelle Informationen zu diesen Änderungen zu erhalten, und kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können, den rechtlichen und behördlichen Aufwand und die Kosten für die Einhaltung dieser Änderungen zu minimieren.

Registrierung privater Fonds

Das Gesetz über private Fonds, 2020 (das „Private Funds Bill“) schlägt die Einführung einer Registrierungspflicht für geschlossene Fonds bei der Cayman Islands Monetary Authority („CIMA“) vor, legt die Betriebsbedingungen für private Fonds fest, schafft verschiedene Straftaten, und verleiht der CIMA verschiedene Befugnisse in Bezug auf die Registrierung und Überwachung privater Fonds.

Registrierungsvoraussetzungen

Einem privaten Fonds ist es untersagt, auf den Kaimaninseln oder von den Kaimaninseln aus Geschäfte zu machen (oder dies zu versuchen), es sei denn, er hat innerhalb von 21 Tagen nach Annahme der Kapitalzusagen einen Antrag auf Registrierung bei der CIMA gestellt. die vorgeschriebenen Angaben zum Privatfonds bei CIMA hinterlegt hat, die vorgeschriebene jährliche Registrierungsgebühr bezahlt hat, alle Bedingungen für die Registrierung erfüllt, und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Einem privaten Fonds ist es untersagt, Kapitaleinlagen von Anlegern in Bezug auf Anlageinteressen entgegenzunehmen, bis er von der CIMA registriert wurde.

Laufende Betriebsbedingungen

Einmal registriert, ein privater Fonds muss jedes Jahr bis zum 15. Januar einen Jahresbeitrag entrichten, seinen Jahresabschluss von einem von der CIMA genehmigten Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, den geprüften Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende an CIMA vorzulegen, eine Jahreserklärung abgeben, in der vorgeschriebenen Form, zu jedem Geschäftsjahresende, und bei CIMA Einzelheiten zu Änderungen einreichen, die sich wesentlich auf die an CIMA übermittelten Informationen auswirken, sowie Änderungen an ihrem eingetragenen Sitz oder Hauptsitz innerhalb von 21 Tagen. Die Aufzeichnungen eines privaten Fonds müssen zugänglich und in Übereinstimmung mit den Regeln geführt werden, Grundsatzerklärungen und Leitlinien der CIMA.

Zusätzlich, ein privater Fonds muss:

  • über angemessene und konsistente Verfahren zur ordnungsgemäßen Bewertung seiner Vermögenswerte verfügen und sicherstellen, dass die Bewertungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt werden;
  • eine Depotbank ernennen, um (i) zu halten, auf getrennten Konten, das Depotfondsvermögen und (ii) überprüfen, auf der Grundlage von Informationen des privaten Fonds und verfügbarer externer Informationen, dass der private Fonds Eigentum an anderen Fondsvermögen ist und Aufzeichnungen über dieses andere Fondsvermögen führt; jedoch, wenn CIMA über die Absicht eines privaten Fonds informiert wird, keine Depotbank zu bestellen, und dies weder praktikabel noch verhältnismäßig ist, unter Berücksichtigung der Art des privaten Fonds und der Art der gehaltenen Vermögenswerte, der private Fonds benennt eine Person, die die oben beschriebene Titelprüfung durchführt;
  • eine Person ernennen, um (i) die Cashflows des privaten Fonds zu überwachen, (ii) sicherstellen, dass alle Barmittel des privaten Fonds auf Geldkonten gebucht wurden, die im Namen von, oder für Rechnung von, der private Fonds, und (iii) sicherstellen, dass alle Zahlungen von Anlegern an den privaten Fonds in Bezug auf Anlagebeteiligungen eingegangen sind, und
  • wenn es regelmäßig Wertpapiere handelt oder diese regelmäßig hält, (i) führen Aufzeichnungen über die relevanten Identifikationscodes der von ihr gehandelten und gehaltenen Wertpapiere und (ii) stellen diese Aufzeichnungen CIMA auf Anfrage zur Verfügung.

Das Private Funds Bill ermöglicht die Bewertung, Verwahrungs- und Geldüberwachungsfunktionen, die von unabhängigen Dritten wahrgenommen werden und vorbehaltlich von Bedingungen in Bezug auf Unabhängigkeit und Interessenkonflikte, Personen mit einer Beziehung zum Verwalter oder Betreiber des privaten Fonds.

Das Private Funds Bill sieht vor, dass Vorschriften erlassen werden, um verschiedene Angelegenheiten (einschließlich Formulare und Gebühren) vorzuschreiben und Übergangsbestimmungen festzulegen.

Aufhebung der Ausnahme für Investmentfonds

Das Investmentfonds-(Änderungs-)Gesetz, 2020 (das „Gesetz über Investmentfonds“) schlägt die Aufhebung der bestehenden Ausnahme von der Registrierung für Investmentfonds mit fünfzehn oder weniger Anlegern vor, von denen die Mehrheit die Möglichkeit hat, den Betreiber des Fonds zu ernennen oder abzuberufen, und führt eine Anforderung ein, dass solche Fonds ( i) bei der CIMA registriert sein und (ii) über einen zugelassenen Investmentfondsverwalter verfügen, der seinen Hauptsitz auf den Kaimaninseln unterhält. Die Befugnisse der CIMA in Bezug auf regulierte Fonds werden weitgehend auf registrierungspflichtige Fonds ausgedehnt.

Registrierungsvoraussetzungen

Einem zuvor ausgenommenen Investmentfonds ist es untersagt, auf den Kaimaninseln oder von den Kaimaninseln aus Geschäfte zu machen (oder dies zu versuchen), es sei denn, er hat bei der CIMA eine beglaubigte Kopie eines Auszugs seines Gründungsdokuments eingereicht, aus dem hervorgeht, dass die Mehrheit der Anleger zahlreich ist in der Lage sind, den Betreiber des Investmentfonds zu ernennen oder abzuberufen, bei CIMA sonstige Informationen in der vorgeschriebenen Form hinterlegt hat, ist bei CIMA registriert, und die vorgeschriebene Jahresgebühr entrichtet hat.

Laufende Betriebsbedingungen

Ein gemäß dem Investmentfondsgesetz registrierter Investmentfonds muss eine Jahresgebühr zahlen, Jahresabschluss von einem von der CIMA zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, den geprüften Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende an CIMA vorzulegen, und eine Jahreserklärung abgeben, in der vorgeschriebenen Form, für jedes Geschäftsjahresende.

Das Investmentfondsgesetz ermöglicht es Investmentfonds, die unmittelbar vor seinem Inkrafttreten sechs Monate ausgenommen waren, den neuen Bestimmungen zu entsprechen.

Nächste Schritte

Unser Cayman-Team unterstützt seit über 35 Jahren Kunden bei der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften auf den Kaimaninseln. Als unabhängiger Dienstleister mit einem großen und erfahrenen Team, und Vertrauensperson, Lizenzen zur Geschäftsführung und zum Verwalter von Investmentfonds, Wir sind ideal aufgestellt, um Sie bei der Erfüllung der Registrierungsanforderungen zu unterstützen, Verwahrungs- und Bargeldüberwachungsbedarf, und Aufzeichnungspflichten zusätzlich zu laufenden Governance-Angelegenheiten.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater oder einen unserer Experten, um zu besprechen, wie wir Ihre Fondsgesellschaften auf diese Regulierungsänderungen vorbereiten können.