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DSGVO &Brexit

Was passiert mit der DSGVO, wenn das Vereinigte Königreich die EG verlässt?

(DSGVO ist tot! Es lebe das Datenschutzgesetz!)

Während sich der Staub nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gelegt hat, richtet sich die Aufmerksamkeit darauf, welche Auswirkungen wir von der DSGVO und dem Brexit erwarten können.

Unser CEO, John Paterson, wirft einen Blick auf die Auswirkungen und möglichen Ergebnisse.

Britische Unternehmen, die Daten, aber keine Daten über EG-Bürger besitzen

Im Vereinigten Königreich verankert das kürzlich verabschiedete Datenschutzgesetz alle Schutzmaßnahmen, die EU-Bürgern durch die DSGVO geboten werden, und noch einige mehr. Wenn Sie ein britisches Unternehmen sind und keine Daten von EU-Bürgern besitzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, solange Sie DSGVO-konform sind.

Britische Unternehmen, die personenbezogene Daten von EG-Bürgern besitzen

Wenn Sie ein britisches Unternehmen sind und personenbezogene Daten von EU-Bürgern besitzen, unterliegen die Daten dieser Bürger weiterhin der DSGVO nach EU-Recht (nicht britischem Recht). Wenn Sie Daten über viele EU-Bürger besitzen und kein Büro innerhalb der EU haben, sollten Sie erwägen, einen gesetzlichen Vertreter in der EU zu ernennen, der sich mit DSGVO-Angelegenheiten befasst.

Britische Unternehmen, die Daten in den USA speichern

Derzeit können britische Unternehmen Daten innerhalb der USA im Rahmen des EG-US-Datenschutzschilds speichern. Wenn das Vereinigte Königreich die EG verlässt, wird diese Vereinbarung nicht mehr bestehen, es sei denn, das Vereinigte Königreich verhandelt eine ähnliche Vereinbarung zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich, womit es erst nach dem Brexit beginnen kann.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Privacy-Shield-Abkommen von den EU-Gerichten aus den gleichen Gründen zunichte gemacht wird, die zum Untergang des unglücklichen Safe-Harbor-Abkommens geführt haben. In jedem Fall müssen Sie einen neuen Vertrag mit dem US-Verarbeiter aushandeln, daher ist es viel einfacher, wenn Sie die Daten im Vereinigten Königreich oder in der EU aufbewahren.

EG-Unternehmen, die Daten im Vereinigten Königreich aufbewahren möchten

Im Rahmen der Brexit-Verhandlungen hofft man, dass die Europäische Kommission das Vereinigte Königreich in die Liste der Länder mit „angemessenem“ Datenschutz aufnimmt und daher DSGVO-konform ist. Dies ist wahrscheinlich der Fall, da das Datenschutzgesetz alle DSGVO-Bestimmungen enthält.

Wenn die Europäische Kommission das Vereinigte Königreich aus irgendeinem Grund nicht sofort zu dieser Liste von Ländern hinzufügt, höchstwahrscheinlich, weil sie größere Probleme zu bewältigen haben, dann wird das Vereinigte Königreich ein „Drittland“ im DSGVO-Sprachgebrauch sein und Unternehmen müssen sich auf andere verlassen Rechtsgrundlagen wie Binding Corporate Rules einzuhalten.

Es wird auch erwartet, dass es Übergangsregelungen für Datenübertragungen gibt, aber wie bei vielen anderen Details werden wir diese erst später kennen.

Wie wirkt sich das auf mich aus, wenn ich meine Daten in Really Simple Systems CRM speichere?

Alle Produktionsdaten von Really Simple Systems werden in der EU in Belgien gespeichert, und unser Support-Büro, das Kundendaten für den Import verarbeitet, befindet sich ebenfalls in der EU in Budapest. Da wir ein Büro in Budapest haben, brauchen wir keinen zusätzlichen EU-Vertreter zu ernennen.

Nach dem, was wir über die Brexit-Verhandlungen wissen, werden wir weiterhin DSGVO-konform sein, ohne Änderungen an unseren Datenrichtlinien oder rechtlichen Vereinbarungen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Vereinigte Königreich die EG ohne gegenseitige Anerkennung der Datengesetzgebung verlässt, werden wir unseren EG-Kunden zusätzliche rechtliche Garantien geben, dass ihre bei uns gespeicherten Daten weiterhin der DSGVO unterliegen.