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So beglaubigen Sie eine Zuschussurkunde

Eine Erteilungsurkunde ist ein Dokument, das verwendet wird, um Eigentum von einer Entität auf eine andere zu übertragen. Das Gesetz verlangt eine notariell beglaubigte Beglaubigung, um gültig und vollstreckbar zu sein. Nur Personen, die über eine aktuelle Notarlizenz verfügen, können eine Erteilungsurkunde beurkunden.

Der Notarprozess

Schritt 1

Tragen Sie die Informationen des Unterzeichners in das Notarjournal ein, indem Sie den Namen des Unterzeichners eintragen, die Anschrift, Telefonnummer und amtlicher Lichtbildausweis. Sie müssen auch das auf der Zuwendungsurkunde angegebene Datum sowie das Datum der Unterzeichnung des Dokuments angeben.

Schritt 2

Fordern Sie die Person auf, ihren vollen Namen im Notarjournal zu unterschreiben.

Schritt 3

Besorgen Sie sich den Fingerabdruck des Unterzeichners, indem Sie ihn im Notarjournal auf die Linie neben der Unterschrift setzen.

Schritt 4

Füllen Sie den Bestätigungsabschnitt der Zuwendungsurkunde aus, die nach dem Datum der Unterzeichnung des Dokuments fragt, den vollständigen Namen des Unterzeichners und den vollständigen Namen des Notars und den Bezirk, in dem der Notar zugelassen ist. Dann unterschreiben Sie in der Notarunterschriftszeile.

Schritt 5

Stempeln Sie das Dokument mit dem Notarstempel an der auf der Erteilungsurkunde angegebenen Stelle.

Spitze

Da eine Erteilungsurkunde Eigentum an Immobilien überträgt, der Notar muss vernünftigerweise davon überzeugt sein, dass die Person, die das Dokument unterzeichnet, gesund ist. Ebenfalls, ein aktueller amtlicher Lichtbildausweis muss vom Unterzeichner dem Notar vorgelegt werden. Ein Notar sollte eine Kopie des Lichtbildausweises für seine Unterlagen anfertigen.

Warnung

Eine Bewilligungsurkunde muss vollständig ausgefüllt werden, bevor ein Notar seine Unterschrift und sein Notarsiegel anbringen darf. Der Unterzeichner muss die Urkunde auch in Anwesenheit des Notars unterzeichnen. Es kann nicht vor der notariellen Beurkundung unterschrieben werden.

Dinge, die du brauchen wirst

  • Notarzeitschrift

  • Notarsiegel