Definition der abgeschlossenen Betriebsversicherung
Abgeschlossene Betriebsversicherung schützt vor der Haftung eines Auftragnehmers. Die Haftung entsteht durch Sach- oder Personenschäden, die einem Dritten nach Abschluss eines Projekts entstehen können. Die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel durch die allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es schützt hauptsächlich einen Auftragnehmer vor Verlust. Der Auftragnehmer ist versichert, wenn ein Auftraggeber einen Verlust oder eine Verletzung erleidet und behauptet, dass der Auftragnehmer wegen seiner Arbeit haftet.
Die Verträge betreffen die Herstellung von Bauprodukten und Konsumgütern. Bei Konsumgütern, diese Versicherung kann auch eine schlechte Kennzeichnung abdecken, die zu einem Problem oder einem Herstellungsfehler geführt hat.
Versicherung
- Definition Salvatorische Beteiligung an einer Versicherungspolice
- Computerversicherung
- Definition der bankeigenen Lebensversicherung
- Was ist eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung?
- Versicherungs- und Kautionsanforderungen für Elektroinstallateure
- Bauherrenhaftpflichtversicherung:Warum Sie nie darauf verzichten sollten
- Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Kleinunternehmen
- Unternehmensversicherung
- Berufshaftpflicht der Bankiers – Definition der BPL-Versicherung
-
Die Definition eines Versicherungsangebots
Verbraucher kaufen Versicherungen, um sich gegen einen Schaden abzusichern. Policen können erworben werden, um Schäden an einem Haus oder Auto zu bezahlen, für Arztkosten, oder für den Verlust von Men...
-
Definition von Schaden in der Versicherung
Der Hauptzweck einer Auto- oder Hausratversicherung besteht darin, die Versicherten vor einem Schaden zu schützen. In versicherungstechnischer Hinsicht ein Schaden ist jede Verletzung oder jeder Schad...