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Angeschlagene Hausbesitzer erhalten zusätzlichen Schutz von der Regierung – aber die Zwangsvollstreckungen werden wieder aufgenommen



Da die Nachsichtspläne zu Ende gehen, Kreditnehmer erhalten einen gewissen Schutz vor dem Verlust ihrer Häuser.

Viele Hausbesitzer befanden sich nach dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie in einer prekären finanziellen Situation. Viele Hypothekendarlehensnehmer verloren ihren Arbeitsplatz, während andere einen Einkommensrückgang hinnehmen mussten.

Um eine Welle von Zwangsvollstreckungen zu verhindern, erhielten Hypothekenschuldner die Möglichkeit, ihre Wohnungsbaudarlehen zu kündigen. Jeder Hausbesitzer, der während der Pandemie eine finanzielle Notlage geltend machte, hatte das Recht auf Nachsicht, was es den Kreditnehmern ermöglicht, ihre Darlehenszahlungen ohne jegliche finanzielle Strafe auszusetzen.

Ursprünglich sollten pandemiebedingte Nachsichtspläne nach 12 Monaten auslaufen, wurden dann aber auf bis zu 18 Monate verlängert. Derzeit haben etwa 2 Millionen Hausbesitzer ihre Darlehen in Nachsicht, und viele dieser Pläne werden bis zum Herbst abgeschlossen sein.

Aus Angst vor einer massiven Zwangsvollstreckungskrise hat das Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) zunächst versucht, Zwangsvollstreckungen bis 2022 zu verbieten. Die Behörde kehrt nun den Kurs ein wenig um und wird nicht weiter gehen Zwangsvollstreckungsverbote bestehen. Es wird jedoch Hausbesitzern bestimmte Schutzmaßnahmen bieten, die darauf abzielen, Zwangsvollstreckungen zu verhindern.

Angeschlagene Hausbesitzer erhalten immer noch eine beträchtliche Menge an Erleichterung

Einige Hausbesitzer, die kurz vor dem Ausstieg aus der Nachsicht stehen, sind möglicherweise noch nicht in der Lage, ihre monatlichen Hypothekenzahlungen zu leisten. Um die Menschen in diesem Boot zu schützen, hat das CFPB eine neue Regel erlassen, die am 31. August 2021 in Kraft tritt.

Gemäß dieser Regel werden die folgenden Schutzmaßnahmen für Kreditnehmer eingeführt, die mehr als 120 Tage mit ihren Wohnungsbaudarlehenszahlungen im Rückstand sind.

  • Ein Kreditnehmer muss einen Antrag auf Schadensminderung stellen und von einem Kreditverwalter prüfen lassen, bevor die Zwangsvollstreckung beginnen kann. Dabei geht es darum, Optionen außerhalb der Zwangsvollstreckung zu erkunden und erst dann auf die Zwangsvollstreckung zurückzugreifen, wenn diese anderen Optionen erschöpft sind.
  • Darlehensverwalter müssen bestätigen, dass die Grundstücke, für die sie eine Zwangsvollstreckung beabsichtigen, aufgegeben wurden, bevor sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
  • Kreditdienstleister müssen angemessene Anstrengungen unternehmen, um Kreditnehmer zu kontaktieren, bevor sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren kann nur eingeleitet werden, wenn ein Kreditnehmer mehr als vier Monate mit Zahlungen in Verzug ist und seit mehr als 90 Tagen nicht mehr reagiert.

Darüber hinaus müssen Kreditdienste für diejenigen, die mit ihren Hypotheken im Rückstand sind, mindestens diese drei Optionen anbieten, bevor ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

  • Nehmen Sie regelmäßige Zahlungen wieder auf und verschieben Sie pausierte Zahlungen bis zum Ende ihrer Hypotheken
  • Ändern Sie die Bedingungen ihrer Hypotheken, sei es durch Verlängerung der Rückzahlungsfristen oder Anpassung der Zinssätze für Wohnungsbaudarlehen
  • Ihre Häuser verkaufen (eine Option, die für viele Menschen auf dem heutigen Markt gangbar sein könnte, da die Immobilienwerte so hoch sind)

Diese Schutzmaßnahmen bleiben vom 31. August bis zum 1. Januar in Kraft und kommen zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen hinzu, die es Kreditdienstleistern verbieten, Zwangsvollstreckungsverfahren einzuleiten, bis ein Kreditnehmer mehr als 120 Tage mit a Hypothek.

Wenn Kreditdienstleister diese Richtlinien befolgen, werden sie noch in diesem Jahr ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten dürfen. Aber angesichts des Zeitplans für Forbearance-Exits und der Parameter dieser Richtlinien ist klar, dass die neue Regel des CFPB tatsächlich viele Zwangsvollstreckungen verhindern wird – selbst wenn die Behörde nicht so weit geht, sie vollständig zu verbieten.