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Kann ich ein Darlehen oder einen Vorschuss auf meine Sozialversicherungsleistungen erhalten?

Die Sozialversicherungsverwaltung zahlt Renten- und Invaliditätsleistungen an diejenigen, die sich qualifizieren, indem sie durch Lohnsteuern zum System beitragen. Zusätzlich, das Zusatzversicherungsprogramm zahlt ein monatliches Stipendium an behinderte Personen, die sich nicht für das Programm der Sozialversicherungsinvalidität qualifizieren. Im Allgemeinen, die Agentur zahlt keine Vorschüsse oder Leistungsdarlehen, aber es gibt ein Schlupfloch um diese Regel für Rentenempfänger, und das SSI-Programm kann einen schwebenden Antragsteller für eine Notfallvorauszahlung qualifizieren.

Ruhestand und Behinderung

Eine sozialversicherungspflichtige Person kann im Alter von 62 Jahren Rentenansprüche geltend machen, frühestens, oder Behinderung ab 18 Jahren, wenn er Anspruch auf die Leistung hat. Die Sozialversicherung gewährt keine Darlehen oder Vorschüsse auf diese Leistungen, auch wenn die Agentur dem Antrag zugestimmt hat und die Zahlung noch aussteht. Jedoch, die SSI-Regeln erlauben eine einmalige Eil- oder Notfallvorauszahlung, für den Fall, dass ein Antragsteller in eine finanzielle Notlage gerät und nicht in der Lage ist, das Nötigste zu bezahlen:Lebensmittel, Kleidung, Obdach oder medizinische Versorgung. Um die Zahlung zu genehmigen, Die Sozialversicherung muss auf der Grundlage der finanziellen Mittel und des medizinischen Status des Antragstellers eine Feststellung der "mutmaßlichen Anspruchsberechtigung" treffen. Wenn die Agentur den Notfallvorschuss genehmigt, den Antrag jedoch nicht genehmigt, dann betrachtet es den Vorschuss als Überzahlung, und besteht auf Rückzahlung.

Ein Darlehen, in Wirkung

Obwohl die Sozialversicherungsvorschriften Kredite als solche nicht zulassen, eine pensionsberechtigte Person kann bereits erhaltene Leistungszahlungen einstellen und die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Ausgezahlte Leistungen müssen an die Sozialversicherung zurückgezahlt werden, aber es werden keine Zinsen berechnet. Um dies zu tun, ein neuer Antragsteller kann seinen Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Leistungsanspruchs einfach „zurückziehen“, indem er das Formular SSA-521 ausfüllt. Dies ist nur einmal erlaubt, aber die Regel schafft, in der Tat, ein zinsloses Darlehen zur Deckung vorübergehender Ausfälle oder Aufwendungen. Familienleistungen, die an einen Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Personen gezahlt werden, sowie Medicare-Prämien und einbehaltene Steuern, muss auch zurückgezahlt werden.

Barvorschüsse auf Leistungen

Eine private Möglichkeit besteht darin, sich einen Vorschuss oder ein Darlehen für zukünftige Leistungen von einem Dritten zu sichern. Zahltag- oder gewerbliche Kreditgeber, zum Beispiel, kann einer Person kurzfristige Darlehen gewähren, die auf eine pauschale Sozialversicherungsleistung bei Invalidität wartet. Ein Unternehmen, das einen Vergleichsvorschuss anbietet, berechnet dem Begünstigten Zinsen und kann auf einem Vertrag bestehen, der dem Kreditgeber die Pauschalleistung als Sicherheit abtritt. Ein solcher Vertrag, nach den Vorschriften der Sozialversicherung, ist nicht durchsetzbar:Die Sozialversicherung erlaubt keine Abtretung ihrer Leistungen an Dritte. Die einzige Ausnahme von der Regel ist der Fall eines repräsentativen Zahlungsempfängers, eine Person, die von der Agentur autorisiert wurde, Zahlungen für den Begünstigten abzuwickeln.