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Bekommen meine Kinder meine SSD zurück?

Wenn Sie Leistungen aus der Invalidenversicherung der Sozialversicherung beantragen und die Sozialversicherung Ihren Antrag genehmigt, Sie können Leistungen bis zu 12 Monate vor dem Anmeldetag erhalten. Als Ergebnis, die meisten antragsteller erhalten bei beginn ihrer leistungen eine rückzahlung. Kommt auf die Umstände an, die unterhaltsberechtigten Kinder eines Antragstellers können ebenfalls SSDI-Nachzahlungen erhalten.

Monatliche Vorteile

Die Sozialversicherung berechnet Ihre monatliche Leistung als Teil Ihres früheren Einkommens. Wenn Sie berechtigte Familienmitglieder haben, sie haben jeweils Anspruch auf eine Leistung von bis zu 50 Prozent Ihres Invaliditätssatzes. Jedoch, Die monatliche Gesamtleistung Ihrer Familie darf in der Regel 180 Prozent Ihres Leistungsbetrags nicht überschreiten. Zu den Familienangehörigen, die Anspruch auf Leistungen haben können, gehören ein Ehepartner, der Ihre Kinder betreut, Kinder unter 18, vollzeitschulpflichtige Kinder im Alter von 18 oder 19 Jahren und behinderte Kinder über 18 Jahren.

Nachzahlung

Wenn die Sozialversicherung Ihren Antrag genehmigt und Sie Anspruch auf Nachzahlung haben, Sie erhalten Leistungen für jeden Monat, der verstrichen ist, seit Sie Anspruch auf SSDI haben. Die Sozialversicherung zahlt in der Regel eine Pauschalauszahlung. Wenn Sie einen Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder haben, die aufgrund Ihres SSDI-Anspruchs Anspruch auf Leistungen haben, sie erhalten auch eine Nachzahlung.

Tod des Antragstellers

Wenn Sie während des Leistungsbezugs sterben, Ihre anspruchsberechtigten Kinder und andere unterhaltsberechtigte Personen können weiterhin ihre SSDI-Leistungen erhalten. Sie können auch einen Anspruchsberechtigten bestimmen, der Ihre monatliche Leistung im Todesfall erhält. Wenn Sie sterben, bevor die Sozialversicherung Ihren Antrag genehmigt, Ihre Kinder haben möglicherweise Anspruch auf Ihre Leistungen und Nachzahlungen. Jedoch, Ihr überlebender Ehegatte erhält zuerst Leistungen.

Überlegungen

Wenn Ihre Kinder Anspruch auf Zahlungen im Rahmen Ihrer SSDI-Leistungen haben, sie erhalten für die gleiche Anzahl von Monaten eine Nachzahlung wie Sie. Obwohl Sie bis zu 12 Monate vor der Einreichung Ihres SSDI-Antrags eine Nachzahlung erhalten können, Ihre Leistungen können frühestens fünf Monate nach Beginn Ihrer Invalidität beginnen. Wenn Sie Ihre Kinder nicht in Ihren Erstantrag für Behinderung aufnehmen, es kann länger dauern, bis sie ihre Vorteile erhalten.