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Muss ich IRA-Zinsen für meine Steuern geltend machen?

Ihre IRA wächst steuerfrei, bis Sie in Rente gehen und Auszahlungen vornehmen.

Individuelle Rentenkonten (IRAs) erhalten vom Internal Revenue Service einen besonderen Steuerstatus, um Amerikaner zu ermutigen, für ihren Ruhestand zu sparen. Diese Konten sind steuerbegünstigt, das heißt, solange das Geld auf dem Konto bleibt, Sie müssen die aufgelaufenen Einnahmen nicht versteuern. Sie können Zinsen erhalten, wenn Sie Ihr Geld in ein IRA-Einlagenzertifikat oder ein Geldmarktkonto angelegt haben. Sie müssen keine dieser Zinsen melden, solange das Geld in Ihrer IRA verbleibt. Jedoch, Sobald Sie mit der Auszahlung beginnen, Ob Sie Steuern auf Ihre IRA-Zinsen zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie eine traditionelle IRA oder eine Roth IRA haben.

Traditionelle IRAs

Wenn Sie eine traditionelle IRA haben, Sie müssen keine Zinsen aus Ihrem IRA in dem Jahr melden, in dem Sie es verdienen. Jedoch, Sie müssen die Ausschüttungen von Ihrem IRA melden, wenn Sie als steuerpflichtiges Einkommen in den Ruhestand treten. Sie dürfen im Alter von 59 1/2 Jahren straflos mit der Auszahlung von Ausschüttungen von Ihrer IRA beginnen und müssen in dem Jahr, in dem Sie 70 1/2 werden, mit der Annahme von Ausschüttungen von einer traditionellen IRA beginnen. Der erforderliche Mindestausschüttungsbetrag hängt von der Größe Ihres traditionellen IRA und Ihrem erwarteten Ausschüttungszeitraum ab. wie durch die IRS-Lebenserwartungstabellen bestimmt. Wenn Sie die Verteilungen nehmen, Sie müssen das Einkommen in den Zeilen 15a und 15b Ihrer Steuererklärung des Formulars 1040 melden.

Roth IRAs

Roth IRAs unterscheiden sich von traditionellen IRAs dadurch, dass Sie keinen Steuerabzug erhalten, wenn Sie das Konto erstmalig einzahlen. Der Vorteil von Roth IRAs besteht darin, dass das Geld, das Sie beisteuern, sowie alle Zinsen und sonstigen Einkünfte wie Dividenden können bei Pensionierung steuerfrei bezogen werden. Dies bedeutet, dass Sie niemals Zinsen aus Ihrem Roth IRA geltend machen müssen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es keine erforderlichen Mindestausschüttungen von Roth IRAs gibt.