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Sind die Gebühren der Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzbar?

Wohneigentum hat seine Steuervorteile, aber der Abzug der Gebühren der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört in der Regel nicht dazu. Nur Vermieter können diese Gebühren als Aufwand für die Verwaltung eines Mietobjekts abziehen.

Gebühren und Steuern

Wohnungseigentümergemeinschaften erheben Gebühren oder Abgaben für die Grundstückseigentümer, die die Kosten für den Unterhalt und die Instandhaltung der Gemeinde decken. Diese Gebühren beinhalten die Kosten für die Gemeindeverwaltung, Versicherung, Landschaftsgestaltung und Wartung von Einrichtungen wie Pools, Clubhäuser und andere Gemeinschaftsräume. Nach Angaben des Internal Revenue Service, Die Beiträge der Wohnungseigentümergemeinschaft sind für Eigentümer, die in ihrer Wohnung leben, steuerlich nicht abzugsfähig.

Nur für Vermieter

Vermietet eine Hausbesitzerin ihre Immobilie an einen Mieter, die Wohnungseigentümergemeinschaftsgebühren für diese Immobilie werden zu "gewöhnlichen und notwendigen" Ausgaben für das Vermietergeschäft und sind somit steuerlich absetzbar. Vermieter sollten diesen oder andere Mieteinnahmenabzüge von einem Steuerberater klären lassen.