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Was bedeutet ein endgültiger Urteilsbetrag bei einer Zwangsvollstreckung?

Das endgültige Urteil listet den Betrag auf, der dem Kreditgeber geschuldet wird.

Ein rechtskräftiges Urteil wird von einem Richter unterzeichnet, sobald die Zwangsvollstreckung ein Gerichtsverfahren durchlaufen hat. Das rechtskräftige Urteil ermöglicht es dem Kreditgeber, die Immobilie legal zu verkaufen, um einen Teil der Verluste aus der Nichtzahlung auszugleichen. Im Endurteil, Die für die Immobilie geschuldeten Beträge werden aufgelistet, und Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Kopie der Gerichtsurkunde mit diesen Informationen zu erhalten.

Verfahren

Um ein Zwangsvollstreckungsverfahren einzuleiten, eine Beschwerde wird in dem Staat eingereicht, in dem sich die Immobilie befindet. Ein Richter prüft den Fall und fragt die Kreditnehmerin, ob sie die Beschwerde bestreitet. Wird die Zwangsvollstreckung nicht angefochten und das Darlehen gegen die Immobilie nicht befriedigt, ein rechtskräftiges Urteil darüber ergehen kann, zu welchem ​​Preis die Immobilie verkauft werden soll, basierend auf dem dem Kreditgeber geschuldeten Betrag.

Beträge

Der endgültige Urteilsbetrag in einem Zwangsvollstreckungsverfahren ist, wie viel Geld auf dem zwangsvollstreckten Eigentum geschuldet wird. Dieser Betrag könnte beinhalten, wie viel auf der Hypothek unbezahlt bleibt und alle Gebühren, die während des Zwangsvollstreckungsverfahrens angefallen sind. Die Gebühren können unbezahlte Zinsen und Anwaltskosten umfassen. Andere Pfandgläubiger könnten Klage erheben und im Endurteil aufgeführt werden. Der geschuldete Betrag kann unbezahlte Stromrechnungen und Steuerpfandrechte umfassen. Der endgültige Urteilsbetrag ist in der Regel der Betrag, der bei einer Versteigerung einer Zwangsvollstreckung zum Verkauf angeboten wird.

Zeitrahmen

Nachdem ein endgültiges Urteil ergangen ist, eine Mitteilung über die Zwangsversteigerung informiert die Öffentlichkeit über die bevorstehende Versteigerung des Grundstücks. Üblicherweise ist eine Wartezeit von mehr als 30 Tagen erforderlich, bevor die Immobilie versteigert werden kann. Das endgültige Urteil spiegelt möglicherweise nicht den wahren Marktwert wider, und der Verkauf bei einer Auktion könnte schwierig sein.

Überlegungen

Das Startgebot bei einer Auktion ist der Betrag, der während des Endurteils angegeben wird und in der Regel werden 10 Prozent als Anzahlung verlangt. Für den Fall, dass die Immobilie für mehr als den endgültigen Urteilsbetrag verkauft wird, Überschüsse können vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. Wenn der Kreditnehmer die Zwangsvollstreckung zurückfordern möchte, in der Regel hat er bis zum Verkauf der Zwangsvollstreckung Zeit, den endgültigen Urteilsbetrag zu ermitteln.