ETFFIN Finance >> Finanzbildung >  >> Finanzverwaltung >> Versicherung

Definition der abgeschlossenen Betriebsversicherung

Abgeschlossene Betriebsversicherung schützt vor der Haftung eines Auftragnehmers. Die Haftung entsteht durch Sach- oder Personenschäden, die einem Dritten nach Abschluss eines Projekts entstehen können. Die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel durch die allgemeine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es schützt hauptsächlich einen Auftragnehmer vor Verlust. Der Auftragnehmer ist versichert, wenn ein Auftraggeber einen Verlust oder eine Verletzung erleidet und behauptet, dass der Auftragnehmer wegen seiner Arbeit haftet.

Die Verträge betreffen die Herstellung von Bauprodukten und Konsumgütern. Bei Konsumgütern, diese Versicherung kann auch eine schlechte Kennzeichnung abdecken, die zu einem Problem oder einem Herstellungsfehler geführt hat.