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Anspruch auf Ehegatten-Sozialversicherungs-Altersrente

Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Ehemänner oder Ehefrauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren Leistungen der Sozialversicherung. Sie haben Anspruch auf maximal 50 % des Betrags, den ihr Ehegatte bei der Pensionierung beanspruchen kann. Dennoch, Es gibt bestimmte Anspruchsvoraussetzungen und Nachweise, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie die Ihnen zustehenden Ehegattenleistungen in Anspruch nehmen können.

Eignungsvoraussetzungen

Damit Sie das Ehegattengeld der Sozialversicherung beziehen können, Sie müssen 62 Jahre alt sein, oder älter. Wenn Sie unter 62 Jahre alt sind, aber ein Kind unter 16 Jahren betreuen, dessen Name in der Sozialversicherungsakte Ihres Ehepartners aufgeführt ist, Sie können berechtigt sein, die Leistungen zu beantragen. Ein geschiedener Ehegatte kann nur dann anspruchsberechtigt sein, wenn er mit dem Anspruchsberechtigten mindestens 10 Jahre verheiratet war, nicht wieder geheiratet, und ist bereits 62 Jahre oder älter.

Erforderliche Dokumente


Zusammen mit Ihrem Antrag auf Ehegattengeld sind ergänzende Dokumente zum Nachweis Ihrer Verwandtschaft und einige finanzielle Informationen enthalten. Sie müssen das Original und die Fotokopien der folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil (falls auf Ihre Situation zutrifft)
  • Geburtsurkunde oder andere Art von Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis für eingebürgerte Bewerber oder legale Ausländerpapiere
  • letzte W2s oder Einkommensteuererklärungen für Selbständige
  • Militärentlassungsunterlagen für Personen, die dem US-Militär dienen