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So erhalten Sie eine Online-Erklärung über die Arbeitslosigkeit in New Jersey

Die Überprüfung des Einkommens ist einer der Gründe, warum eine Person, die in New Jersey arbeitslos wird, eine Erklärung sehen möchte. Wenn Sie finanzielle Unterstützung beantragen, ein Darlehen oder Konkurs anmelden, Sie müssen in der Regel einen Einkommensnachweis vorlegen. Erwerbstätige können Lohnzettel oder einen Ausdruck ihres Arbeitgebers vorlegen. Wenn Arbeitslosigkeit Ihr einziges Einkommen ist und der Staat das Geld auf Ihr Konto einzahlt, Sie haben Ihre Kontoauszüge möglicherweise nicht zur Verfügung, wenn Sie sie benötigen. New Jersey macht Kontoauszüge im Internet für jeden mit einem Konto verfügbar.

Schritt 1

Melden Sie sich bei Ihrem Konto auf der Website für Arbeitslosenversicherungsleistungen des New Jersey Department of Labour and Workforce Development (NJLWD) an (siehe Ressourcen), indem Sie auf „Fortlaufenden Antrag stellen“ klicken. Wenn Sie Ihren ursprünglichen Anspruch über die Website eingereicht haben, Sie haben beim Einreichen ein Konto erstellt und sollten denselben Benutzernamen und dasselbe Passwort verwenden, die Sie damals eingegeben haben. Wenn Sie es nicht getan haben, Erstellen Sie ein Konto, indem Sie Ihren Namen eingeben, die Anschrift, Sozialversicherungsnummer und Auswahl eines Passworts.

Schritt 2

Klicken Sie im Menü auf die Option, um Ihr Konto anzuzeigen. Dadurch wird eine Seite geöffnet, auf der Sie Ihre Kontoinformationen anzeigen können. Zahlungen und Ihr verbleibender Kontostand.

Schritt 3

Klicken Sie auf das Datum für die gewünschte Abrechnung.

Schritt 4

Drucken Sie den Kontoauszug aus, indem Sie auf die Druckoption auf der Seite klicken.

Spitze

Sie können Ihre Adresse auf der Website ändern, aber nur, wenn Ihre Adresse im Staat bleibt.

Warnung

Sie können Ihre Direkteinzahlungsinformationen hinzufügen oder ändern. Sie können jedoch die direkte Einzahlung von der Website nicht stoppen. Sie müssen die Abteilung anrufen oder besuchen.

Während der Bürozeiten können Sie nicht auf die Datenbank der Arbeitslosenversicherung zugreifen. Sie müssen zwischen 7 und 18 Uhr darauf zugreifen. Osterzeit Montag bis Freitag und zwischen 8 und 15 Uhr. Samstag und Sonntag.