ETFFIN Finance >> Finanzbildung >  >> Fonds >> Öffentlicher Investitionsfonds

Investmentgesellschaftsgesetz von 1940

Das Investmentgesellschaftsgesetz von 1940 wurde als Gesetz des Kongresses geschaffen. Der Zweck dieses Gesetzes bestand darin, sicherzustellen, dass Investmentgesellschaften über eine Reihe von Richtlinien verfügen, die sie einhalten müssen. Die Securities and Exchange Commission regelt dies, indem sie die Einreichungen begrenzt, Gebühren und finanzielle Offenlegungen auf Gegenseitigkeit, geschlossene und gehandelte Fonds. Investmentgesellschaften nach diesem Gesetz müssen ihr Geschäft registrieren und einen Verwaltungsrat ernennen, solange 25 Prozent der Vorstandsmitglieder keine Mitarbeiter oder Investoren des Unternehmens sind.