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Verträge

EIN Vertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, jedes verspricht, eine bestimmte Handlung im Austausch gegen eine Gegenleistung auszuführen (oder zu unterlassen). Damit ein Vertrag gültig ist, es muss (mindestens) die folgenden vier Elemente enthalten:an Zustimmung (bestehend aus Angebot und Annahme), wertvolle Überlegung , kompetente Parteien , und ein rechtlicher Zweck . Lassen Sie uns jede dieser Anforderungen etwas genauer untersuchen.

Zustimmung

Ohne gegenseitige Zustimmung aller Beteiligten, es kann offensichtlich keinen Vertrag geben. Die Absicht aller Vertragsbedingungen muss vereinbart werden, und keine wesentlichen Punkte dürfen unbestimmt oder ungeklärt bleiben. Zusätzlich, die Absichten jeder Partei müssen der anderen(n) klar gemacht werden.

Eine Vereinbarung muss zwangsläufig beides haben Angebot und ein Annahme . Ein Angebot ist ein Angebot, das wenn seine genauen Bedingungen vollständig akzeptiert werden, erstellt einen Vertrag. Es kann von beiden Seiten stammen; zum Beispiel, ein ausgefüllter Antrag zusammen mit einer anfänglichen Prämienzahlung an einen Versicherung Gesellschaft durch eine Person, die Deckung sucht, ist, in Wirklichkeit, ein Angebot. Stellt der Versicherer die Police so aus, wie sie beantragt wurde, dann wurde das Angebot angenommen. (Allgemein, alle Worte oder Handlungen, die vernünftigerweise als Zustimmung zum Angebot interpretiert werden können, stellen eine Annahme dar.)

Eine Abnahme muss sowohl uneingeschränkt als auch ohne Bedingungen erfolgen. Verlangt ein Angebot nur eine qualifizierte oder bedingte Annahme, dann wird das ursprüngliche Angebot wirksam abgelehnt und automatisch ein Gegenangebot erstellt. Nur ein Angebot, dessen Bedingungen vollständig und vorbehaltlos angenommen werden, gilt als Vertrag. Anhand unseres obigen Versicherungsbeispiels wenn die Versicherungsgesellschaft stattdessen eine Police mit einer Bedingung ausgestellt hat Fahrer die der Antragsteller nicht verlangt hat, das ursprüngliche Angebot würde als abgelehnt betrachtet und ein vom Versicherer unterbreiteter Gegenvorschlag wurde unterbreitet.

Rücksichtnahme

In Verbindung mit der Vereinbarung, jede der Vertragsparteien muss eine wertvolle Gegenleistung erbringen. Mit anderen Worten, jede der Parteien ist verpflichtet, auf etwas Wertvolles zu verzichten oder möglicherweise auf die Ausübung eines gesetzlichen Rechtes oder Privilegs zu verzichten. Wertvolle Gegenleistung vielleicht in beliebiger Form, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) eine Geldzahlung; eine Handlung oder Unterlassung einer Handlung; ein Versprechen; oder die Schöpfung, Revision, oder Aufhebung eines Rechtsanspruchs. Nochmals Bezug nehmend auf unseren früheren Versicherungsvertrag, die Gegenleistung des Antragstellers umfasst nicht nur die anfänglichen Prämienzahlungen, sondern auch die Aussagen (die Zusagen darstellen), die auf dem Antrag gemacht werden. Die Gegenleistung der Versicherungsgesellschaft ist ihr Versprechen, alle gültigen Ansprüche gemäß den Bedingungen der Police zu bezahlen.

Zuständige Parteien

Damit ein Vertrag bindend ist, alle Beteiligten müssen die Rechtsfähigkeit besitzen, eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Eine Person muss volljährig sein, um einem Vertrag innerhalb des Staates zuzustimmen, der für die Transaktion zuständig ist. Die Person muss auch die Richtlinien dieser Gerichtsbarkeit für geistige Kompetenz erfüllen. Nicht-Personen müssen juristische Personen sein, die befugt sind, rechtsverbindliche Vereinbarungen zu treffen, B. lizenzierte Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen.

Rechtlicher Zweck

Schließlich, um gültig zu sein, ein Vertrag muss einem bestimmten Zweck dienen, und dieser Zweck muss legal sein und darf nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Zum Beispiel, Wett- oder Glücksspielverträge widersprechen der allgemeinen öffentlichen Ordnung und sind daher rechtlich nicht durchsetzbar. Unser Versicherungsvertrag, auf der anderen Seite, nicht von der öffentlichen Ordnung abweicht, und erfüllt damit diese Anforderung.