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Was ist ein Nachlassbescheid?

Der Testamentsvollstrecker trägt eine große Verantwortung, wenn es darum geht, den Nachlass eines Verstorbenen zu prüfen. Eine der Aufgaben des Testamentsvollstreckers besteht darin, einen Nachlassbescheid zu erstellen und zu versenden. Dies ist ein Prozess, der andere darüber informiert, dass sich der Nachlass in Nachlass befindet.

Veröffentlichung der Nachlassmitteilung

Wenn eine Person verstirbt und ein Testamentsvollstrecker für das Nachlassverfahren zuständig ist, einige Staaten verlangen, dass eine Nachlassanzeige in der Zeitung veröffentlicht wird. Der Testamentsvollstrecker veröffentlicht den Bescheid in der Zeitung, damit potenzielle Gläubiger des Verstorbenen Ansprüche beim Nachlassgericht geltend machen können. Ein Teil des Nachlassverfahrens beinhaltet die Zahlung aller Gläubiger des Nachlasses, und die Gläubiger wissen möglicherweise nicht, dies zu tun, es sei denn, sie sehen einen Nachlassbescheid im Papier.

Hinweis für Begünstigte

Als Testamentsvollstrecker Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, den Begünstigten des Nachlasses eine Nachlassbenachrichtigung zu senden. Wenn eine Person ein Testament erstellt, er gibt genau an, wen er sein Eigentum erhalten möchte. Diese Personen müssen vom Nachlassverwalter schriftlich benachrichtigt werden. Der Testamentsvollstrecker gibt Informationen wie seine Adresse und Telefonnummer an, damit die Begünstigten wissen, an wen sie sich wenden müssen. Staaten haben oft Fristen, in denen diese Aufgabe zu erfüllen ist.

Archivierungsnachweis

Sobald Sie die Nachlassbescheide verschickt haben, Sie sollten dies beim örtlichen Gericht nachweisen. Das Nachlassgericht hat ein Formular, das Sie ausfüllen können, das zeigt, dass Sie die Mitteilungen rechtzeitig verschickt haben. Diesen Weg, wenn eine der Anspruchsberechtigten sagt, dass sie keine Mitteilung erhalten hat, Sie können nachweisen, dass Sie es innerhalb der vom Nachlassgericht gesetzten Frist verschickt haben.

Verkürzung der Verjährungsfrist

In einigen Staaten, eine Nachlassanzeige in der Gläubigerzeitung ist nicht erforderlich. Jedoch, Es kann manchmal zu Ihrem Vorteil sein, durch Verkürzung der Verjährungsfrist der Schuld. Zum Beispiel, die Verjährungsfrist kann von einem oder zwei Jahren auf wenige Monate verkürzt werden. Dies kann den Nachlassprozess beschleunigen und Ihnen helfen, viel früher fertig zu werden. Wenn Gläubiger innerhalb dieser Verjährungsfrist eine Forderung nicht geltend machen, sie können kein Geld aus dem Nachlass kassieren.