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Definition Salvatorische Beteiligung an einer Versicherungspolice

Salvatorische Interessen sind ein in Versicherungsverträgen verwendeter Begriff, der besagt, dass die Versicherungspolice für jeden Versicherten gilt, als ob jeder eine eigene Versicherungspolice hätte. Diese Police deckt eine versicherte Person gegen eine andere auf derselben Police.

Separate Richtlinien

Die salvatorische Interessengemeinschaft behandelt jeden Versicherten so, als besäße er eine eigene Versicherungspolice. Diese Art von Klausel findet sich in den meisten Arten von Versicherungsplänen, einschließlich Auto, Geschäfts- und Eigenheimbesitzer.

Haftung

Diese Art von Klausel in einer Versicherungspolice hält jeden Versicherten voneinander getrennt. Mit anderen Worten, ein Versicherter haftet nicht für den Unfall oder Schaden eines anderen Versicherten. Die Person ohne den Unfall oder Anspruch wird in irgendeiner Weise ohne Schaden gehalten.

Interpretation

Es gab viele Gerichtsverfahren, in denen diese Frage der Teilhabe von Interessen erörtert wurde. Der Begriff ist zu unterschiedlichen Interpretationen fähig. Jeder Staat und jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigene Meinung zur Bedeutung dieser Klausel.