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So qualifizieren Sie sich für die Unterbringung nach Abschnitt 8

Section 8 Housing (auch bekannt als Housing Choice Voucher Program) ist ein Mietunterstützungsprogramm, das einkommensschwachen Familien helfen soll, bezahlbaren Wohnraum in sicheren Wohngegenden zu finden. Das Bundesprogramm zahlt einen Prozentsatz der monatlichen Miete direkt an den Vermieter, wodurch für den Mieter eine stark reduzierte monatliche Miete entsteht. Um sich für das Wohnprogramm nach Abschnitt 8 zu qualifizieren, muss die Familie (oder Einzelperson) bestimmte Kriterien für Einkommen und Familiengröße erfüllen.

So qualifizieren Sie sich für die Unterbringung nach Abschnitt 8

Schritt 1

Haushaltseinkommen anhand von Scheckabzügen und/oder Steuererklärungen nachweisen. Die Einkommensberechtigung richtet sich nach dem Medianeinkommen des Gebiets und der Größe des Haushalts, der eine Wohnung nach § 8 beantragt. Einkommensrichtlinien und Programmdetails variieren von Staat zu Staat. Die meisten Bundesstaaten haben Wohnprogramme nach Abschnitt 8 für Familien mit einem mittleren bis extrem niedrigen Einkommen. Qualifizieren, Ihr Haushaltseinkommen sollte 50 % des Medianeinkommens des Landkreises für eine Familie Ihrer Größe nicht überschreiten.

Schritt 2

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohnungsbehörde. Die meisten Bundesstaaten haben eine lokale Nummer für Anfragen zu Wartelistenöffnungen. Sie werden vorab mit einigen grundlegenden Fragen, einschließlich der Größe Ihres Haushalts und des Gesamteinkommens Ihres Haushalts, überprüft. Diese Überprüfung hilft festzustellen, ob Sie und/oder Ihre Familie Anspruch auf Nothilfe haben (wenn Sie obdachlos oder behindert sind), wodurch Ihr Antrag an die Spitze der Liste gesetzt wird. Wenn Ihr Einkommen innerhalb der Richtlinien zu liegen scheint, die Geschäftsstelle schickt Ihnen einen Antrag. Nach Eingang Ihrer Bewerbung bei der Geschäftsstelle es wird Sie auf die Warteliste setzen, während es die Informationen überprüft.

Schritt 3

Sobald Ihr Haushalt ganz oben auf der Warteliste steht, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um die Identität aller im Antrag aufgeführten Personen zu überprüfen und den Antrag auszufüllen. Bei diesem Gespräch müssen die im Haushalt lebenden Erwachsenen einen Lichtbildausweis vorlegen, Nachweis des Wohnsitzes Sozialversicherungsnummern und Kopien der Geburtsurkunden für alle Familienmitglieder, die die Wohnung bewohnen werden. Wenn Sie oder Ihre Familie keine Miet- oder Stromrechnungen vorlegen können, Briefe des Hausbesitzers, die bestätigen, dass Sie das Haus bewohnen, sind akzeptabel. Auf den Wohnsitznachweis wird auch verzichtet, wenn der Antragsteller derzeit obdachlos ist.

Schritt 4

Sobald Sie für eine Unterkunft nach Abschnitt 8 zugelassen sind, Sie sind dafür verantwortlich, eine Wohnung zu finden, die den Standards des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung entspricht. Wenn Sie derzeit ein Haus mieten und Ihr Vermieter damit einverstanden ist, Ihren Gutschein zu akzeptieren, Sie können in Ihrem jetzigen Wohnsitz bleiben. Jedoch, Die Unterkunft muss eine HUD-Inspektion bestehen, bevor sie für das Programm nach Abschnitt 8 zugelassen wird.

Spitze

Senden Sie alle angeforderten Unterlagen bis zum gewünschten Datum zurück. Werden die angeforderten Unterlagen nicht bis zu dem von einem Sachbearbeiter zugewiesenen Datum zurückgegeben, wird der Antrag abgelehnt und der Name Ihrer Familie an das Ende der Warteliste zurückgestellt oder ganz von dieser gestrichen. Wenn Sie Probleme haben, die angeforderten Informationen oder Unterlagen zu erhalten, wenden Sie sich sofort an Ihren Sachbearbeiter, um eine Verlängerung zu beantragen.

Warnung

Das Amt für Wohnen und Stadtentwicklung, die das Gutscheinprogramm betreut, gibt diese Warnung aus:Seien Sie sehr vorsichtig bei Online-Sites oder -Kommunikationen, für die eine Anmeldegebühr erhoben wird. Bewerber und Empfänger müssen nichts bezahlen, um an diesem Programm teilzunehmen.

Dinge, die du brauchen wirst

  • Nachweis des Wohnsitzes

  • Einkommensnachweise für alle ansässigen Familienmitglieder

  • Geburtsurkunden für alle ansässigen Familienmitglieder

  • Sozialversicherungsnummern für alle ansässigen Familienmitglieder