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Kann ich staatliche Leistungen erhalten, wenn mein Mann und ich getrennt leben?

Die Haushaltsfinanzen können sich nach der Trennung von einem Ehe- oder Lebenspartner angespannt anfühlen. Frisch getrennt lebende Ehegatten benötigen möglicherweise Hilfe, um ihre Lebenshaltungskosten selbst zu begleichen, auch wenn sie noch nie staatliche Leistungen erhalten haben. Gott sei Dank, Die Bundesregierung hat Programme zur Unterstützung in solchen Situationen eingerichtet. Finanzielle Verhältnisse, statt Familienstand, bestimmen in der Regel den Anspruch auf die meisten Arten von Leistungen. Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten auf bestimmte Leistungsarten haben, Sie können sich an einen Anwalt für Sozialleistungen wenden, Rechtshilfe gemeinnützige Organisation oder besuchen Sie die Website des Programms, um weitere Informationen zu erhalten.

Kann ich staatliche Leistungen erhalten, wenn mein Mann und ich getrennt leben?

Bundesrichtlinien zur Armutsbekämpfung

Die Bundesregierung berücksichtigt im Allgemeinen den Familienstand nicht in ihren Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen. Stattdessen, die Anspruchsberechtigung hängt von den bundesstaatlichen Armutsrichtlinien ab, die die Regierung jährlich veröffentlicht, um Einkommensgrenzen basierend auf der Haushaltsgröße des Antragstellers festzulegen. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung des Paares aus, die Haushaltsgröße kann abnehmen oder der Haushalt kann eine Einkommensquelle verlieren. Entsprechend, der Ehegatte, der Leistungen beantragt, kann aufgrund der Veränderungen im Haushalt anspruchsberechtigt werden. Zusätzlich zu den Armutsrichtlinien des Bundes, Der Anspruch auf staatliche Leistungen kann je nach den Gesetzen und Anspruchsstandards der einzelnen Bundesstaaten bei der Verteilung von Bundesmitteln für Leistungen variieren.

Bargeldhilfe

Die Bundesregierung bietet im Rahmen ihres Programms Temporäre Hilfe für bedürftige Familien Bargeldhilfe an. Jeder Staat bestimmt die Berechtigung einer Familie für TANF basierend auf einer Variation der bundesstaatlichen Armutsrichtlinien. Diese Berechtigung hängt im Allgemeinen von der Haushaltsgröße ab, Einkommen und andere finanzielle Kriterien, und nicht auf den Familienstand von Ehepartnern oder Eltern. Nach Angaben des Nationalen Zentrums für Kinder in Armut Über ein Drittel der US-Bundesstaaten begrenzen TANF auf Haushalte, deren Einkommen unter 50 Prozent der von der Bundesregierung festgelegten Armutsrichtlinien liegen.

Fußstapfen

Die Bundesregierung stellt auch staatlichen Stellen Finanzmittel für Lebensmittelmarkenprogramme zur Verfügung. Wie bei TANF, Anspruch auf Lebensmittelmarken hängt von der Haushaltsgröße ab, Einkommen und andere finanzielle Mittel. Ein Haushalt kann nicht nur deshalb vom Anspruch auf Lebensmittelmarken ausgeschlossen werden, weil sich zwei Ehegatten trennen. Jedoch, ein ein- oder ausziehender Ehegatte kann die Größe oder das Einkommen des Haushalts ändern, was sich wiederum auf den Anspruch auf die Leistungen auswirken kann.

Leistungen im Gesundheitswesen

Die Bundesregierung bietet bedürftigen Familien über Medicaid Krankenversicherungsleistungen an. Die Berechtigung für die staatlichen Krankenversicherungsprogramme hängt von vielen Kriterien ab. Das Bundesgesetz sieht Medicaid-Leistungen für Mitglieder obligatorischer Anspruchsgruppen vor und ermöglicht es den Staaten auch, zu wählen, ob sie Mitgliedern optionaler Anspruchsgruppen eine Deckung gewähren. Förderkriterien betonen die Abdeckung von Familien mit Kindern, Schwangere und andere einkommensschwache Bewerberinnen. Als solche, ein Ehegatte, der von einem Ehemann getrennt ist, kann anspruchsberechtigt sein, vor allem, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat.

Sozialversicherung

Im Gegensatz zu Bundesprogrammen wie TANF, Nahrungsmittelhilfe und Medicaid, Die Trennung von einem Ehegatten kann Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen haben. Wenn Frauen keine Sozialversicherungsleistungen durch ihre eigene Beschäftigung erworben haben, sie haben möglicherweise Anspruch auf Leistungen durch die Beschäftigung ihres Mannes. Wenn sich ein Paar scheiden lässt, eine Ehefrau kann möglicherweise aufgrund der Leistungen ihres Mannes Sozialversicherung beziehen, wenn sie mindestens 10 Jahre verheiratet war und sie andere von der Sozialversicherungsbehörde festgelegte Kriterien erfüllt.