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Kann meine Ex-Frau Sozialversicherung und Unterhalt beziehen?

Die Social Security Administration – SSA – beaufsichtigt Einkommensprogramme, die berechtigte Empfänger ergänzen. Ihre Ex-Frau hat möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen und Unterhalt, abhängig von der Dauer der Ehe und ihrem Alter. Der Unterhalt kann sich erheblich auf die monatlichen Sozialleistungen Ihrer Frau auswirken. In manchen Fällen, es könnte die Zahlung der Sozialversicherung vollständig eliminieren.

Zusätzliches Sicherheitseinkommen

Wenn Ihre Ex-Frau zusätzliches Sicherheitseinkommen – SSI – und auch Unterhalt erhält, ihre SSI-Leistungen sind geringer als ohne Unterhalt. Die SSA definiert Alimente als nicht verdientes Einkommen. Bei der Ermittlung der monatlichen SSI-Leistung, Nichterwerbseinkommen gilt als anrechenbares Einkommen und wird vom monatlichen Leistungsbetrag abgezogen. Zum Beispiel, wenn die monatliche SSI-Leistung Ihrer Ex-Frau 700 USD beträgt und Sie ihr 300 USD Unterhalt zahlen, ihre monatliche Leistung wird um 300 US-Dollar gekürzt.

Rentenleistungen der Sozialversicherung

Ihre Ex-Frau kann basierend auf Ihrem Zahlungsnachweis Rentenleistungen der Sozialversicherung beziehen, wenn Sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren. Unterhaltszahlungen werden die Sozialversicherungsleistungen ausgleichen, Sie ist jedoch weiterhin berechtigt, Ihre Akte einzutragen, solange sie nicht wiederverheiratet und mindestens 62 Jahre alt ist. Die andere Bedingung ist, dass sie aufgrund Ihrer Aufzeichnungen mehr Geld erhalten muss als allein. Wenn Sie Ihre Ex-Frau-Datei für Rentenleistungen der Sozialversicherung auf der Grundlage Ihrer Akte haben, verringert sich nicht der Betrag, auf den Sie Anspruch haben. Wenn Sie wieder heiraten, Ihre Ex-Frau kann in Ihrer Akte einen Antrag auf Altersrente stellen.

Leistungen der sozialen Sicherheit bei Behinderung

Ihre Ex-Frau kann abhängig von Ihrem Zustand ein Sozialversicherungs-Behinderungseinkommen (SSDI) erhalten. auch wenn Sie Unterhalt zahlen. Wie bei anderen Leistungen der Sozialversicherung Unterhaltszahlungen gelten als nicht verdientes Einkommen und verringern den Gesamtbetrag der Leistungen, die sie erhält. Damit Ihre Ex-Frau aufgrund Ihrer Behinderung SSDI erhalten kann, sie muss über 62 Jahre alt sein und Sie müssen seit mindestens 10 Jahren verheiratet sein. Die Höhe der SSDI, die Ihre Ex-Frau erhält, hat keinen Einfluss auf die maximale Familienleistung, die Sie und Ihre Familie von SSDI erhalten.

Unverdientes Einkommen

Die SSA berücksichtigt alle Einkommensquellen bei der Bestimmung der Höhe der Leistungen, die eine Person erhält. Wenn der Unterhaltsbetrag, den Ihre Ex-Frau erhält, höher ist als die SSDI- oder SSI-Leistungen, Sie ist möglicherweise nicht in der Lage, Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen. Wenn der Unterhalt zu einem Problem wird, nachdem Ihre Frau bereits SSI- oder SSDI-Leistungen erhält, der monatliche Leistungsbetrag kann sich auf die Unterhaltszahlung auswirken.