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Können Sie Sozialversicherungs- und Arbeitslosengeld beziehen?

Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsleistungen sind anspruchsberechtigte Leistungen des Bundes. Während Arbeitslosengeld dazu gedacht ist, einem Arbeitssuchenden bei der Arbeitssuche zu helfen, grundlegende Dinge zu kaufen, Die Leistungen der Sozialversicherung sollen dazu beitragen, das Einkommen von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu stärken. Für beide Arten von Leistungen gelten Anspruchsvoraussetzungen. Nur Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Leistungen erhalten. In manchen Fällen, eine Person kann gleichzeitig Anspruch auf beide Arten von Leistungen haben.

Sozialversicherungsleistungen

Leistungen der sozialen Sicherheit gibt es in zwei Hauptformen:Leistungen für einkommensschwache Menschen mit Behinderungen und Leistungen für Rentner. Während eine ältere Person, die in den Vorruhestand gegangen ist, möglicherweise arbeiten kann, er kann in der Regel nicht Vollzeit arbeiten – sonst muss er einen Teil des Geldes, das er von der Sozialversicherung erhält, zurückzahlen. Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht, jedoch, als Einkommen bei der Sozialversicherungsbedürftigkeitsprüfung gelten, die eine Person bestehen muss, um Anspruch auf Leistungen bei geringem Einkommen zu haben.

Arbeitslosengeld

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, eine Person muss für eine Vollzeitbeschäftigung verfügbar sein. Eine Person, die als ausreichend behindert gilt, um Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten, ist im Allgemeinen nicht arbeitsfähig, Das bedeutet, dass er kein Arbeitslosengeld beantragen kann. Eine Person, die Vorruhestandsleistungen von der Sozialversicherung bezieht, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn er vor Kurzem entlassen wurde und noch auf der Suche nach Arbeit ist.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das eine Person erhält, richtet sich teilweise nach der Höhe ihres aktuellen Einkommens. Während Arbeitslosengeld bei einer Bedürftigkeitsprüfung der Sozialversicherung nicht als Einkommen zählt, Arbeitslosenversicherungen betrachten Sozialleistungen als eine Form des Einkommens. Das bedeutet, dass einem Sozialversicherungsempfänger, der Arbeitslosengeld bezieht, sein monatliches Arbeitslosengeld um den Betrag seines monatlichen Sozialversicherungsschecks gekürzt wird.

Der Betrug

Eine Person kann nicht gleichzeitig volle Sozialversicherungsleistungen – für Invalidität oder Ruhestand – und volle Arbeitslosenunterstützung erhalten. Bestenfalls hätte er Anspruch auf volle Zahlung des einen und teilweise Zahlung des anderen. Laut der Veröffentlichung Today's Seniors, die vollständige Zahlung beider Arten von Leistungen würde als Betrug gelten. Dieser Betrug könnte mit Geldstrafen geahndet werden, einen Widerruf einer oder beider Leistungsarten, und möglicherweise Gefängnisstrafe.