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Ist es legal, wenn meine Mutter vor einem Jahr gestorben ist?

Aber ich erhalte immer noch ihre Essensmarken? Sie können Lebensmittelmarkenvorteile in Ihrem örtlichen Lebensmittelgeschäft nutzen.

Lebensmittelmarkenleistungen werden auf Haushaltsbasis gewährt. Bei der Berechnung der Leistungen werden das Einkommen und die wesentlichen Ausgaben aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ist ein Haushaltsmitglied verstorben, das muss bei Ihrer örtlichen Agentur gemeldet werden, damit Ihre Leistungen neu berechnet werden können.

Berechnung der Leistungen

Wenn Sie zum ersten Mal Lebensmittelmarkenleistungen beantragen, müssen Sie Papiere ausfüllen und Unterlagen vorlegen, in denen Ihre Einkünfte aus Löhnen und anderen Leistungen aufgeführt sind. und Ihre monatlichen Ausgaben für Dinge wie Miete, Versorgungsunternehmen und Kinderbetreuung. Dies muss für alle Erwachsenen im Haushalt erfolgen. Dann werden die Leistungen berechnet, indem die maximal zulässige Leistung für die Haushaltsgröße verwendet wird, minus 30 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens des Haushalts.

Änderungen

Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts gestorben ist, das heißt, das Einkommen der Person gehört nicht mehr zu den Haushaltsmitteln, aber auch, dass diese Person keine Lebensmittelmarkenleistungen mehr benötigt. Daher ändert der Tod die Berechnung Ihrer Leistungen. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben, aber das Niveau muss nach unten angepasst werden, um Ihren neuen Umständen Rechnung zu tragen.

Der Betrug

Das US-Landwirtschaftsministerium, die das Lebensmittelmarkenprogramm für die Bundesregierung verwaltet, ist insbesondere darauf ausgerichtet, Betrug im System zu minimieren. Die Tatsache, dass Sie auch nach dem Tod Ihrer Mutter weiterhin Lebensmittelmarken in Anspruch genommen haben, kann einfach darauf hinweisen, dass Sie das System nicht kennen. Wenn Sie sich jedoch nicht melden, könnte dies möglicherweise als Betrug ausgelegt werden.

Rückzahlung

Sobald Ihre Leistungen neu berechnet werden, um Ihre veränderten Haushaltsverhältnisse zu berücksichtigen, Sie könnten aufgefordert werden, allfällige Überschussleistungen, die Sie im letzten Jahr geltend gemacht haben, zurückzuzahlen. Für den Fall, dass Ihr Leistungsniveau tatsächlich gestiegen ist, das wird kein problem sein, Sollten Sie jedoch irrtümlich zusätzliche Leistungen erhalten haben, müssen Sie mit Ihrem örtlichen Landesamt abklären, wie Sie den Betrag zurückzahlen möchten.