ETFFIN Finance >> Finanzbildung >  >> fund >> Private Investmentfonds

COVID-19 und staatliche Beihilfen:Die EU-Kommission genehmigt zügig mehrere staatliche Beihilfen

Für weitere Informationen zum Coronavirus, Bitte besuchen Sie unser Coronavirus-Ressourcenzentrum.

Die zentralen Thesen:
  • Die Europäische Kommission hat ihre Vorschriften über staatliche Beihilfen gelockert, um den Mitgliedstaaten eine beispiellose Flexibilität zu ermöglichen, ihre Wirtschaft zu unterstützen und einzelnen Unternehmen dabei zu helfen, den COVID-19-Ausbruch zu überstehen.
  • Der am 19. März 2020 angenommene „vorübergehende Rahmen“ bietet den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium von Maßnahmen zur Unterstützung, einschließlich direkter Zuschüsse, Steuerstundungen, öffentliche Bürgschaften und subventionierte Darlehen, Lohnzuschüsse für Arbeitnehmer, und Unterstützung für Coronavirus-bezogen F&E, Prüfeinrichtungen und Produkte.
  • Die Kommission schlägt nun eine weitere Lockerung vor, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, als letztes Mittel Bargeld für Eigenkapital bereitzustellen, wenn auch mit Auflagen. Die Kommission koordiniert parallel mit den Mitgliedstaaten, um in dieser Krisenzeit opportunistische Übernahmen strategischer Vermögenswerte durch ausländische Käufer zu verhindern.