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10 Wissenswertes über LTCG

Mit der neu angekündigten LTCG-Steuer (Long Term Capital Gain Tax) es kursieren viele Zweifel und Mythen.

Hier sind 10 Fakten über LTCG, die Sie kennen müssen.

10 Fakten über LTCG

  1. LTCG-Steuer – 10 % werden auf an einer anerkannten Börse notierte Aktien und Aktienfonds erhoben, die länger als ein Jahr gehalten werden.
  2. Die Steuer wird nur auf die Gewinne und nicht auf den gesamten Anlagebetrag erhoben.
  3. Die Steuer wird gemäß LTCG in dem Jahr erhoben, in dem die Aktien und aktienorientierten Investmentfonds verkauft werden.
  4. Den Anlegern wurde kein Indexierungsvorteil gewährt.
  5. Die Kapitalgewinne eines Investors bis 31 st Januar, 2018 wird urkundlich geführt, d.h. bis 31 wird keine langfristige Kapitalertragsteuer auf Kapitalgewinne erhoben st Januar, 2018.
  6. Es gibt immer noch keine Steuer auf langfristige Gewinne bis zu einem Betrag von Rs 1 lakh.
  7. Die LTCG-Steuer wird auch auf Gewinne aus ELSS-Fonds erhoben.
  8. Obwohl der Markt in den letzten 2 Tagen möglicherweise negativ reagiert und mit einem Rückgang von NIFT und Sensex reagiert hat, könnte der Druck der Regierung auf ländliche und kleine Industrien auf lange Sicht zu einem erheblichen Wachstum der Wirtschaft führen.
  9. In 2004, die Regierung hatte die LTCG für Aktien über ein Jahr hinweg abgeschafft. Seitdem gab es keine Steuer auf LTCG von Aktien, es wurde lediglich eine Wertpapiertransaktionssteuer (STT) von 0,001% beim Verkauf von Investmentfonds und eine STT von 0,1% sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Aktien erhoben.
  10. Auch nach Einführung dieser Steuer viele CEOs von Investmentfonds haben gesagt, dass die LTCG-Steuer doch nicht so schlimm ist.

Viel Spaß beim Investieren!